Zum Nachdenken – „Waldi“

Zum Nachdenken …
„Waldi“ – ein besonders trauriger Fall …

 

 

 

Es war im Jahre 2000. Ein „Hundehalter“ – er hatte einen sehr häufig vorkommenden Nachnamen, nennen wir Ihn hier einfach aus Datenschutz-gründen „Herrn S.“ – kam mit seinem einjährigen Dackel – nennen wir ihn aus Datenschutzgründen einfach „Waldi“ – in eine Praxis mit der Bitte, das arme Tier doch einzuschläfern, da es seit Wochen kaum mehr fressen wollte und nunmehr schon zu schwach sei, um wenigstens noch 50 Meter zu gehen. Tatsächlich war der arme „Waldi“ zu schwach, um auch nur über einen flachen Bordstein zu gehen, ohne zusammenzubrechen.

Eine umfassende klinische und nachfolgende eingehende
labordiagnostische Untersuchung ergab jedoch keinerlei Hinweise
auf eine fassbare Grundkrankheit, die den Zustand erklärt hätte.
Beim Versuch, dem Hund eine Handvoll Trockenfutter mit der Hand anzubieten, biss dieser vor lauter Heißhunger fast in die Hand des Futtergebers.
Das Futter jedenfalls war in Sekundenschnelle vertilgt.

„Waldi“ durfte vom Tierarzt von Amts wegen beschlagnahmt werden.
Er wurde sodann lediglich mit entsprechenden diätetischen und aufbauenden Maßnahmen – ohne jeglichen Medikamenteneinsatz – über einen Zeitraum von ca. 6 Wochen rund um die Uhr in der Praxis aufgepäppelt.
Aus dem lebenden Gerippe mit einem Körpergewicht von 2,9 kg (!!!) wurde innerhalb von sechs Wochen ein stolzer, lebensfroher Dackel mit einem Körpergewicht von 7,5 kg – und dies
allein durch adäquate Ernährung und 24 Stunden Betreuung.

„Waldi“ musste seinem „Halter“, jenem „Herrn S.“
von Amts wegen zurückgegeben werden.
Eine Begründung hierfür gab es nicht, außer einer mündlichen lapidaren Äußerung, „jeder habe eine zweite Chance verdient“.

Bereits zwei Wochen, nachdem „Waldi“ seinem „Tierhalter“
von Amts wegen zurückgegeben werden musste, hatte er bereits wieder 1,1 kg Körpergewicht verloren.
Den Auflagen, „Waldi“ wöchentlich tierärztlichen Kontrollen unterziehen
zu lassen, kam „Herr S.“ nicht nach.
Meldungen beim zuständigen Amt verliefen im Sande.

 

„Herr S.“ wurde wegen Tierquälerei – und wegen Betruges, da er unter anderem auch die Kosten, die durch die wochenlang notwendig gewordene tierärztliche Versorgung von „Waldi“ entstanden waren, nicht bezahlt hatte – zu einer Geldstrafe von ca. 200€ (!) verurteilt.

Diese Strafe durfte dieser Herr zudem in 40 monatlichen Raten,
also à ca. 5€ (!) pro Monat bezahlen.
Die Tierarztpraxis sitzt demgegenüber bis heute auf ihren nicht unerheblichen Kosten für ihren materiellen und nicht zuletzt physischen Einsatz …

 

Wie lange „Waldi“ noch gelebt hat, ist nicht bekannt …