Rezensionen & Stellungnahmen

Internet-Rezensionen & Eigene Stellungnahmen

Internetplattformen (wie z. B. Jameda, Google, …), auf denen Rezensionen zu verschiedenen Unternehmen veröffentlicht werden, werden mittlerweile von vielen Internetnutzern besucht, um sich ein Bild über das jeweilige Unternehmen zu machen.

Natürlich freut sich jedes Unternehmen über positive Bewertungen. Aber auch kritische Bewertungen können durchaus nützlich sein, um die Qualität eines Betriebes verbessern zu können. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Rezension sachlich ist und der Inhalt der Wahrheit entspricht.

Leider nutzen einzelne Menschen diese Internetseiten jedoch auch dazu, durch Ihre Rezensionen bewusst den Ruf eines Unternehmens zu schädigen, indem sie Sachverhalte schlichtweg falsch, unwahr, völlig verzerrt und absolut unsachlich darstellen. Hinter derartigen Bewertungen steckt einzig die Absicht, den Betroffenen zu diskreditieren und zu diffamieren.

An dieser Stelle nehmen wir zu einzelnen derartigen Rezensionen – die schlichtweg in ihren „Inhalten“ zu weit gehen – Stellung, um die tatsächlichen Sachverhalte und Hintergründe aufzuklären.


Bewertung aus Google – November 2017:

 

Unser Standpunkt:

Sehr geehrte Frau R.,
da nur Sie für diese unglaubliche „Rezension“ in Frage kommen und sich auch meine Mitarbeiterinnen noch sehr gut an diesen Fall erinnern können, spreche ich Sie direkt an. Sie kamen am 24.10.2017 mit einem Meerschweinchen in unsere Praxis und hatten Ihrerseits schon im Vorfeld die einzige Option „Einschläfern“ parat.

Das Meerschweinchen befand sich in einem absolut desolaten Zustand:
Extreme Kachexie (Abmagerung), Exsikkose (Austrocknung), kaum stehfähig, blass-cyanotische Schleimhäute, Dyspnoe aufgrund eines ausgeprägten Lungenödems (Wasser in der Lunge) verbunden mit Erstickungsängsten → schlichtweg bedauernswert und aussichtslos!

Auf Anfragen meinerseits äußerten Sie, dass der Verfall über die letzten Wochen stattgefunden habe.

Aufgrund des extrem schlechten Zustandes des Tieres (s.o.) – was gleichzusetzen war mit der Tatsache, dass das Tier jede Sekunde Schmerzen, Leiden und Qualen erdulden musste – haben wir uns in Absprache mit Ihnen entschlossen, das Tier sofort zu erlösen.
Eine vorherige Betäubung (Narkose) hätte – bedingt durch Blutdruck-, Herzfrequenz- und Atemfrequenzabfall – mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit dazu geführt, dass das Meerschweinchen über eine Dauer von bis zu 20 Minuten einen qualvollen Erstickungstod – bedingt durch noch weniger Sauerstoffversorgung – hätte erleiden müssen. Nur deswegen haben wir uns im Interesse des Tieres für die sofortige Euthanasie (Dauer ca. drei Sekunden!) entschlossen. Denn:

Oberster Grundsatz des TSG, der über allen anderen Inhalten des TSG steht, ist im § 1 des TSG festgelegt:
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Wenn also jemand im vorliegenden Fall grob gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat, dann sind Sie das selbst, indem Sie über Wochen und Tage untätig und ohne einen Tierarzt aufzusuchen zugesehen haben, wie ein Tier, das in Ihrer Obhut stand einen sichtbar stetigen körperlichen Verfall – bis hin zu oben beschriebenem Zustand – erleiden musste.

Für die Zukunft gebe ich Ihnen einen guten Rat:

Sie sollten nicht mit Steinen werfen, wenn Sie selbst im Glashaus sitzen.

Unsere Vorgehensweise hatte rein ethische und tierschützerische Hintergründe, um dem Tier weitere qualvolle 20 Minuten zu ersparen. Ihr Verhalten in den Wochen zuvor ist diesbezüglich jedoch mehr als fragwürdig.

Für die Zukunft empfehlen wir Ihnen im Übrigen, sich an einen anderen Kollegen zu wenden, wenn Sie mal wieder – bisher zweimal – einen „Henker“ für eines Ihrer Tiere suchen, das Sie im Vorfeld jeweils bis zur Aussichtslosigkeit haben vergammeln lassen.


Bewertung aus Jameda vom 17.08.2017:

Unser Standpunkt:

In unserer Praxis – wie in anderen Praxen und Kliniken auch – ist an sich generell Barzahlung üblich. Wenn ein Klient keine Barzahlung leisten kann wird mit ihm an der Rezeption vereinbart, das offene Honorar innerhalb der nächsten fünf Werktage zu überweisen. Hierbei erhält der Klient ein Formular in Scheckkartenformat, auf dem unsere Kontoverbindung und der zu überweisende Betrag enthalten sind. ⇒ Wenn der – natürlich anonyme – Schreiber dies als „Fresszettel“ bezeichnen will, lasse ich dies an dieser Stelle unkommentiert.

Erst wenn dies nicht geschieht, wird nach ca. zehn Tagen eine Bearbeitungsgebühr infolge zusätzlichen Aufwands in Höhe von € 5,00 zuzügl. MwSt. fällig. Dies wird mit dem Klienten auch generell so besprochen und dies ist auch rechtens.

Bei erfolgter Barzahlung oder rechtzeitiger Überweisung erhält jeder Klient auf Wunsch immer auch eine detaillierte Kostenaufstellung, natürlich ohne Aufpreis.

Bei der Honorarstellung halten wir uns strikt an die Gebührenordnung für Tierärzte. Zur Anwendung kommt hierbei der – durchaus übliche – mittlere Gebührensatz. ⇒ soviel zu überteuerten Abrechnungen und zur Abzocke.

Auch zur Abrechnung für abzugebende Medikamente existiert ein Gebührenkatalog mit festgelegten Preisgrenzen, an den wir uns strikt halten ⇒ soviel zur Abzocke.

Mit „Bachblüten“ haben wir in unserer Praxis noch nie gearbeitet und haben diese auch nicht in unserem Medikamenten-bestand, schon gar nicht für € 34,50 pro Flasche. Es existiert in unserer Apotheke auch kein anderes flüssiges Oralpräparat zu diesem Preis. Was der anonyme Schreiber hier beschreibt, wird wohl sein Geheimnis bleiben.

Wir verfügen in unserer Praxis über eine Vielzahl von therapeutischen und diagnostischen Geräten und liegen damit durchaus über dem durchschnittlichen Ausstattungsniveau einer Kleintierpraxis. Wir verweisen hierzu auf die weiteren Inhalte auf dieser Internetseite ⇒ soviel zu einer „veralteten Praxis“.

Röntgen, Ultraschall, EKG, Endoskopie und Anderes wird bei uns allerdings nicht bei jedem Patienten generell eingesetzt, sondern nur dann, wenn wir uns hierbei weitere Erkenntnisse in der Diagnostik und damit eine verbesserte Therapie versprechen. Ansonsten verursachen derartige Untersuchungen nur erhebliche Mehrkosten für den Tierhalter, was nicht in unserem Sinne ist! ⇒ soviel zur Abzocke.

Jeder Fachmann und auch jeder wenigstens einigermaßen informierte Laie sollte wissen, dass es durchaus verschiedene Herzerkrankungen gibt, die schon rein klinisch und auskultatorisch (durch Abhören mit dem Stethoskop) zweifelsfrei diagnostiziert werden können. Ein schönes Beispiel hierfür ist die klassische Herzklappeninsuffizienz. Zusätzliche Resultate durch aufwändige weitere Untersuchungen sind absolut vorhersehbar und bringen für die Therapie keine neuen relevanten Erkenntnisse. Allerdings werden hierbei lukrative Zusatzkosten in Höhe von mehreren hundert Euro produziert. Dies machen wir in unserer Praxis nicht, um keine unnötigen Kosten zu Lasten des Tierhalters zu produzieren. ⇒ soviel zur Abzocke.

Ebenso sollte selbst ein einigermaßen informierter Laie sich im Klaren darüber sein, dass sich – trotz Therapie – aus einer zunächst harmlosen Pharyngitis („Halsentzündung“) immer auch ein komplizierteres Krankheitsgeschehen, wie z.B. eine Bronchitis oder gar eine Pneumonie (Lungenentzündung) entwickeln kann. Darauf werden unsere Tierhalter auch generell hingewiesen mit der Maßgabe, das Tier im Falle einer sich nicht einstellenden Besserung oder gar Verschlimmerung der Krankheitssymptome umgehend erneut vorzustellen. Wenn ein Tierhalter dies nicht tut, dann liegt es in seiner Verantwortung und kann im Nachhinein nicht dem Tierarzt angelastet werden.

Rezensionen sollten in der Sache objektiv und sachlich sein. Diese ist es nicht, sie ist vielmehr diffamierend und diskreditierend. Im fachlichen Bereich sollte eine Rezension auf einem gewissen Niveau von Fachwissen basieren. Auch dies ist hier absolut nicht zu erkennen. Wenn sich also jemand mit seinen unqualifizierten Äußerungen „sehr weit aus dem Fenster lehnt und etwas auf die leichte Schulter nimmt“ und sich damit selbst „absolut unseriös“ verhält, dann ist es die Person, die sich – natürlich anonym – hinter dieser sogenannten Rezension versteckt.

Es ist schon bedauerlich und bedenklich, dass sich heutzutage jeder selbsternannte Experte auf diesem sachlich und fachlich unfundierten Niveau im Internet zu Wort melden kann.


Bewertung aus Google – August 2017:

Unser Standpunkt:

Am 24.10.2014 war Frau J. letztmalig in unserer Praxis. Da sie kein Geld bei sich hatte, sagte sie uns zu, das offene Honorar umgehend zu überweisen. Da aber auch nach 3 Wochen kein Zahlungseingang verbucht werden konnte, schickten wir ihr eine Rechnung. Frau J. reagierte weder auf diese Rechnung noch auf mehrere nachfolgende Mahnungen.

Daher wurde schließlich im Februar 2015 ein Inkassounternehmen mit der weiteren Bearbeitung beauftragt (, was natürlich mit nicht unerheblichen Zusatzkosten zu unseren Lasten verbunden war). Doch selbst darauf reagierte Frau J. nicht, noch nicht einmal auf Androhung eines gerichtlichen Verfahrens.

Frau J. nahm ganz offensichtlich seinerzeit unsere Dienste in Anspruch, wohl wissend, das damit verbundene Honorar nicht bezahlen zu wollen. Frau J. ist also mitnichten das bemitleidenswerte Opfer, als das sie sich jetzt gerne darstellen will.

Hätte Frau J. sich irgendwann in dieser Angelegenheit mit uns in Verbindung gesetzt, hätten wir jederzeit mit uns zwecks Stundung oder Ratenzahlung reden lassen, wie dies in vielen ähnlich gelagerten Fällen bei anderen Klienten in der Vergangenheit auch schon der Fall war.

Wenn Frau J. jetzt schreibt, dass ihr Besuch am 18.08.2017 ihr letzter in unserer Praxis war, so kann ich dies nur bestätigen. Kunden, die eine derartige Zahlungsmoral zeigen und noch nicht einmal auf Aktivitäten eines Inkassounternehmens reagieren, werden von uns generell mit einem Hausverbot belegt.

Sollte Frau J. tatsächlich gesundheitliche Probleme haben, ist dies zwar bedauerlich, jedoch für diese Angelegenheit nicht relevant. Es ist ganz einfach eine Anstands- und Charakterfrage, für in Anspruch genommene Leistungen auch zu bezahlen.

Nachtrag zu diesem Vorfall:

Am 22.08.2017 erklärte Frau J. außerdem, wir sollen ihr die durch die Aktivitäten des Inkassobüros entstandenen Zusatzkosten in Rechnung stellen, da sie diese sodann umgehend begleichen wolle. Dieser „Bitte“ sind wir im Oktober nachgekommen. Wie jedoch nicht anders zu erwarten, ist Frau J. auch diesmal wieder in Zahlungsverzug.

Sorry Frau J.:

Ich muss es an dieser Stelle noch etwas deutlicher ausdrücken als bereits im Vorfeld angedeutet:
Sie sind in der gesamten Angelegenheit nicht das bemitleidenswerte Opfer, Sie sind der Täter.
Es bleibt uns daher nichts Anderes übrig als die Angelegenheit erneut an das Inkassobüro weiterzuleiten.


Bewertung aus Jameda – 30.03.2015:

Unser Standpunkt:

Herr H. rief am 27.01.2015 in der Mittagszeit an, um einen Termin mit uns zu vereinbaren. Da es seiner Hündin M., ca. 12 Jahre alt, offensichtlich schon seit Tagen schlecht ging, erhielt Herr H. noch einen Termin in der Nachmittagssprechstunde um 17.00 Uhr, obwohl die Termine eigentlich schon ausgebucht waren.

Die Ursache für den wirklich schlechten Zustand der Hündin war schnell gefunden. Sie litt an den Symptomen einer akuten Gebärmuttervereiterung. In einem derartigen Fall ist eine sofortige Operation unumgänglich, um das Leben des Patienten zu retten. Dies wurde Herrn H. auch so erklärt.

Bei der Abklärung der Kostenfrage erklärte Herr H., er habe kein Geld, würde aber – da er Künstler auf dem Sektor der Fotographie sei – in Form von schönen Fotos für unsere Internetseite „bezahlen“.

Unsere Erklärung, dass wir an derartigen „Künstlerfotos“ keinen Bedarf haben, zumal wir selbst unsere Medikamente, Gehälter und sonstige Praxiskosten durchaus zeitgemäß in Euro bezahlen müssen, ließ Herrn H. unbeeindruckt. So versuchte er volle zwei Stunden um das Honorar zu feilschen und blockierte damit komplett einen geregelten Ablauf unserer Sprechstunde. Herr H. wollte einfach nicht einsehen, dass die Zeiten des Tauschhandels bereits einige Jahrhunderte zurückliegen.

Wider besseres Wissen ließ ich mich – mittlerweile war es nach 19.00 Uhr – schließlich auf eine Abschlagszahlung ein mit der Absprache, dass Herr H. das noch offene Resthonorar in Raten zu begleichen habe.

Die Operation verlief gut, der Hund erholte sich schnell und konnte gesund entlassen werden. Wie jedoch nicht anders zu erwarten, hielt sich Herr H. nicht an die vereinbarte Ratenzahlung. Nachdem wir ihm sodann eine entsprechende Rechnung geschickt hatten, erhielten wir statt einer Zahlung ein Anwaltsschreiben, in dem unter Anderem eine von Herrn H. selbst aufgemachte „Kalkulation“ enthalten war, die belegen sollte, dass wir unser Honorar viel zu teuer abgerechnet hätten. Abgesehen davon, dass schon die in dieser „Kalkulation“ enthaltenen Positionen teilweise falsch angesetzt waren, fehlten einige ganz entscheidende Leistungen gänzlich, beispielsweise die Gebühren für die Operation selbst.

Nach einigen Schriftwechseln war dann wohl selbst dem Anwalt klar, dass es offensichtlich zumindest mit den Rechenkünsten des Herrn H. – die anderen künstlerischen Talente des Herrn H. lassen wir hier unkommentiert – nicht so weit her war. Das Honorar – das von uns in der Summe sogar unterhalb des üblichen mittleren Gebührensatzes abgerechnet worden war, obwohl das Verhalten des Herrn H. seinerzeit auch noch dazu geführt hatte, dass vier Personen jeweils zwei Überstunden (Nachtarbeit!) machen mussten – wurde überwiesen.

Was Herr H. sonst noch in seiner sogenannten Rezension von sich gibt, fällt wohl unter die Rubrik „künstlerische Freiheit“ oder „subjektive künstlerische Wahrnehmung“:

In unserem Wartezimmer befindet sich beispielsweise kein „kalter Steinboden“, sondern einer der hochwertigsten Bodenbeläge, die es zu kaufen gibt. Derartige Bodenbeläge findet man unter Anderem auch in manchen Flughäfen. Jeder, der schon mal in unserer Praxis war, kann dies bestätigen.

Narkosepatienten werden dennoch bei der Übergabe an den Tierhalter grundsätzlich auf frisch gewaschene warme Decken gelegt – schon aus hygienischen Gründen – und auch generell nicht allein gelassen.

Auch der Rest der durchweg inhaltsleeren Darstellung des Herrn H. ließe sich problemlos widerlegen, aber ich denke, dass sich nun bereits jeder Leser selbst ein Bild über die Persönlichkeit des Herrn H. machen kann, so dass auf den restlichen Nonsens seiner sog. Rezension wohl nicht weiter eingegangen werden muss.

Es bleibt an dieser Stelle mal wieder anzumerken, dass es durchaus bedenklich ist, dass in der heutigen Zeit „Persönlichkeiten“ wie ein Herr H. mehr oder weniger unbehelligt unwahre und verzerrte Inhalte ins Internet stellen können, einzig mit dem Ziel, den Ruf anderer Personen zu schädigen. Dass sie sich hierbei auch noch in der Anonymität verstecken können, ist aus meiner Sicht nicht in Ordnung.