Unsere Philosophie

Unseren tierischen Patienten geht es ähnlich wie uns Menschen:

Im Allgemeinen fühlen sie sich beim Gang zu ihrem Arzt nicht so recht wohl in ihrer Haut. Dieser negative Gemütszustand verstärkt sich vor Allem dann, wenn der Patient als reines Untersuchungs- und Behandlungsobjekt gesehen und auf den jeweiligen Patienten nicht als Individuum eingegangen wird.

Wir sind daher stets darum bemüht, zunächst einmal auf unsere Patienten als „individuelle Persönlichkeit“ beruhigend einzuwirken und dadurch die bestehenden Ängste abzumildern, die notwendigen Untersuchungen – bei aller gebotenen Gründlichkeit – so schonend und zügig wie möglich durchzuführen und sogenannte Zwangsmaßnahmen (Maulkorb usw.) nach Möglichkeit zu umgehen. Den Einsatz von „Drahtmaulschlingen“ – in unseren Augen ein tierquälerisches Instrument – lehnen wir beispielsweise gänzlich ab.

Ebenso legen wir größten Wert darauf, dass Sie als Tierhalter stets in allen Situationen bei ihrem Tier als beruhigender Faktor anwesend sind.

Was sich im Übrigen sehr bewährt hat:
Bei Hunden, die sich in der Praxis – aus welchen Gründen auch immer – außerordentlich ängstlich oder auch aggressiv verhalten, bieten wir deren Halter ein Praxis-Antistress-Training an. Wir beraten Sie diesbezüglich im Bedarfsfall gerne individuell.

Vor allem unter dem Aspekt, Stress und Belastungen für unsere Patienten so minimal wie möglich zu halten, gehört es ebenso zu unserer Philosophie, unnötige „weiterführende“ Untersuchungen zu vermeiden sowie entbehrliche Behandlungen und operative Eingriffe zu unterlassen.

Fehlentwicklung in der Medizin?

Die Entwicklung in den letzten Jahrzehnten ging sowohl in der Human- als auch in der Tiermedizin unserer Meinung nach leider allzu oft in die falsche Richtung, nämlich in Richtung „exzessive Apparatemedizin“.

Offensichtlich hat man durch diese Entwicklung fast schon vergessen, was die wichtigste Ausstattung einer Praxis war, ist und bleiben wird:

Es ist der Arzt selbst, der aufgrund seiner geschulten Fähigkeiten zunächst in der Lage sein muss, durch gezieltes Befragen des Tierhalters und aufmerksames Zuhören einen aussagekräftigen Vorbericht zu erheben.
Er muss weiterhin in der Lage sein, sich durch eine danach durchzuführende gründliche klinische Untersuchung zumindest ein grobes Bild über den Gesundheitszustand des Patienten – idealerweise auch schon über die mögliche Krankheitsursache – zu machen.

Bis zu diesem Punkt benötigt der Arzt lediglich seine geschärften Sinne, idealerweise verbunden mit entsprechender Praxiserfahrung.

Erst danach ist zu entscheiden, ob es notwendig ist, technische Hilfsmittel wie z.B. Röntgen, Ultraschall, Labor usw. zur Diagnosefindung bzw. Erhärtung einer vorliegenden Verdachtsdiagnose einzusetzen.
Wenn die Durchführung „weiterführender Untersuchungen“ notwendig ist, so sollten die hierfür benötigten technischen Hilfsmittel lediglich gezielt und nicht wahllos eingesetzt werden.

MERKE:
Alle technischen Einrichtungen – egal wie teuer und modern – bleiben eben immer nur technische Hilfsmittel zur Diagnosefindung. Ihr Einsatz kann niemals allein zur Diagnose führen.

Wir wollen es besser machen!

So sind wir beispielsweise der Meinung, …

dass bei einem Patienten, der seit wenigen Stunden an einem simplen Magen- und/oder Darmproblem (Brechen und/oder Durchfall) ohne sonstige klinischen Auffälligkeiten leidet, nicht zwingend und sofort ein aufwendiges und für den Patienten zusätzlich sehr stressiges Untersuchungsvollprogramm durchgeführt werden und ein solcher Patient – ohne Anzeichen eines bedeutenden Flüssigkeitsverlustes – immer sofort mit einer Infusion versorgt werden muss.

dass es nicht sehr sinnvoll ist, bei einem 15-jährigen Patienten jede harmlose Warze, jede harmlose gutartige Geschwulst operativ zu entfernen und ihn damit dem Stress und Risiko einer Vollnarkose auszusetzen.

dass ein Patient, der dem Vorbericht und der klinischen Untersuchung zufolge sich ganz offensichtlich lediglich eine simple Verstauchung zugezogen hat, nicht zwangsläufig sofort zigfach geröntgt werden muss – und dies möglicherweise auch noch unter zusätzlich belastender Narkose.

dass ein Patient, der ganz offensichtlich den Symptomen nach und bei ansonsten unauffälligem Befund an einer simplen Blasenentzündung leidet, nicht sofort geröntgt werden oder einer Blutentnahme mit nachfolgend aufwendigen Blutuntersuchungen unterzogen werden muss.

dass bei einem Patienten, der sich ganz offensichtlich eine simple Erkältung – bei sonst unauffälligem klinischem Untersuchungsbefund – zugezogen hat, nicht zwingend notwendig sofort geröntgt und/oder Blut untersucht werden muss und sonstige weitere labordiagnostische Untersuchungen eingeleitet werden müssen.

Würden wir umgekehrt derartige Vorgehensweisen bei uns selbst immer für notwendig erachten?

Natürlich sind wir im Bedarfsfall – d.h. bei begründeten Verdachtsmomenten oder beispielsweise bei Auftreten von Komplikationen im Krankheitsverlauf bei einem Patienten – jederzeit in der Lage, die entsprechend notwendigen weiterführenden Untersuchungen rechtzeitig und umfassend durchzuführen.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unser Leistungsangebot für unsere Patienten.