Röntgen- und Ultraschalluntersuchungen sind aus der heutigen Tiermedizin nicht mehr wegzudenken.
Der Einsatz dieser beiden Untersuchungsmethoden macht immer dann Sinn, wenn die gründliche klinische Untersuchung zur Abklärung von Krankheitsprozessen, die sich beispielsweise im Körperinneren (z.B. im Abdominal- oder Thoraxbereich) abspielen, nicht mehr ausreicht und eine genauere Befunderhebung zur genauen Diagnosefindung und der damit verbundenen nach-folgenden gezielten Behandlung zwingend notwendig ist.
Ebenso haben diese Untersuchungsmethoden ihren festen Platz bei der Abklärung von Trächtigkeiten (Schwangerschaften) sowie zur genaueren Befunderhebung bei orthopädischen Diagnosestellungen (Arthrosen, Knochenbrüche usw.).
Welche Form der Untersuchung sinnvoller ist, ist von Fall zu Fall zu entscheiden. Dies kann ganz simpel anhand eines Beispiels verdeutlicht werden:
Zur einfachen Abklärung einer bestehenden Schwangerschaft ist die Ultraschalluntersuchung sicher immer die bessere Wahl, da sie, was die Strahlenbelastung vor allem der Embryonen anbelangt, der Röntgenuntersuchung deutlich überlegen ist.
Zudem kann bei einer Ultraschalluntersuchung gleichzeitig festgestellt werden, ob die Embryonen leben. Andererseits lässt sich nur durch eine Röntgenuntersuchung die genaue Anzahl der vorhandenen Embryonen feststellen, da wir es bei einem Röntgenbild mit einem statischen Bild zu tun haben – im Gegensatz zur Ultraschalluntersuchung.
Natürlich ist beim Einsatz eines Röntgengerätes darauf zu achten, dass es erst nach der Organogenese – das heißt, erst nach der vollständigen Entwicklung der Organe der Embryonen – eingesetzt werden darf, da ansonsten mit schweren Entwicklungsstörungen infolge der Röntgenstrahlen zu rechnen wäre.
Wir verfügen sowohl über ein leistungsfähiges Röntgengerät als auch über ein Ultraschallgerät. Beide werden bei uns nur bei Bedarf und immer verantwortungsbewusst in Absprache mit Ihnen eingesetzt.